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Was tun bei Rückreise aus Risikogebieten?

Vollständige Angaben wichtig

Was tun, wenn das Reiseziel während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt wird? Wer aus einem Risikogebiet nach Heilbronn zurückkehrt, ist nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn zu melden. Zudem haben sich Betroffene auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben. Für die Quarantäne kommt das eigene Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft in Betracht. Eine Übersicht über die aktuellen Risikogebiete findet sich auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts www.rki.de. „Wer gegen diese Regeln verstößt, macht sich nicht nur strafbar, sondern ist auch unsolidarisch“, mahnt Bürgermeisterin Agnes Christner. „Denn das aktuelle Infektionsgeschehen ist ganz klar auf Reiserückkehrer aus Risikogebieten zurückzuführen, und dieses gilt es einzudämmen.“

Frühzeitig aus der 14-tägigen Quarantäne entlassen werden kann nur, wer einen negativen Corona-Test beim Ordnungsamt vorlegt. Tests können in Heilbronn beim eigenen Hausarzt und in Corona-Schwerpunktpraxen gemacht werden. Darüber hinaus bestehen Testmöglichkeiten an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen. Anerkannt werden auch molekularbiologische Corona-Tests (PCR-Tests) aus dem Reiseland. Diese dürfen bei Einreise aber nicht älter als 48 Stunden sein, müssen aus einem vom Bund anerkannten Land stammen und in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.

Für die Meldung beim Ordnungsamt und den Nachweis des negativen Corona-Tests sind folgende Daten unbedingt anzugeben: Vor- und Zuname; Geburtsdatum; Adresse in Heilbronn; Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer); Berufliche Tätigkeit und Arbeitgeber; Datum der Einreise; Aus welchem Land Sie eingereist sind; Grund für den Auslandsaufenthalt; Gesundheitliche Verfassung. Diese Daten sind an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@heilbronn.de zu senden. Bei unvollständigen Daten kann das Ordnungsamt die Entlassung aus der gesetzlich vorgegebenen Quarantäne nicht bestätigen.

Einzelheiten zur Vorgehensweise können auf der Homepage der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/coronavirus abgerufen sowie telefonisch unter 07131 56-4784 abgehört werden.

Verstöße gegen die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne sind im Übrigen kein Kavaliersdelikt. Sie werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.