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Grundsteuerwidersprüche zurückziehen
Stadt beginnt zeitnah mit der Bescheidung der Widersprüche
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform haben die Stadt Heilbronn zahlreiche Widersprüche von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern erreicht. Diese Art des Widerspruchs ist allerdings überwiegend unbegründet und hat keine Erfolgsaussichten, da der Widerspruch rechtlich gesehen beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid hätte eingelegt werden müssen. Die Stadt hat Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer daher bereits mehrfach per Brief darauf hingewiesen, diese Widersprüche zeitnah zurückzunehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Nun werden die verbleibenden Widersprüche zeitnah kostenpflichtig zurückgewiesen.
Warum sind die Widersprüche unbegründet?
Die Anpassung der Grundsteuer beruht auf der bundesweiten Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Diese Reform war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Berechnungsverfahren im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Höhe der neuen Grundsteuer basiert auf den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwerten und Messbeträgen. Diese Grundlagenbescheide sind für die Stadt Heilbronn verbindlich. Ein Widerspruch gegen den städtischen Grundsteuerbescheid hat keinen Einfluss, rechtlich ist ausschließlich das Finanzamt Heilbronn für Fragen zu den Grundsteuerwerten zuständig.
Im November 2024 wurde vom Gemeinderat der gesenkte Hebesatz von 345 v. H. für das Grundvermögen (Grundsteuer B) rechtmäßig beschlossen. Das Steueraufkommen in der Grundsteuer bleibt dabei unter dem Niveau des Vorjahres.
Was passiert, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird?
Wenn ein unbegründeter Widerspruch nicht zurückgenommen wird, ist die Stadt gezwungen, diesen formell zurückzuweisen. Dies ist mit Verwaltungsgebühren für jene verbunden, die den Widerspruch eingelegt haben.
Die Stadt Heilbronn empfiehlt daher allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, bestehende Widersprüche genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zurückzunehmen.