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Melderegisterauskunft

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Die Meldebehörde darf über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften erteilen, sofern keine so genannten „schutzwürdigen Belange" des Betroffenen beeinträchtigt werden. Geben Sie für eine Auskunft möglichst viele Angaben zu der gesuchten Person an. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder frühere Anschriften können wir keine Auskunft erteilen.

Wenn die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, ist der genaue Zweck anzugeben, da eine Melderegisterauskunft nur zweckgebunden erteilt werden darf. Jede Anfrage muss außerdem eine Erklärung enthalten, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.

Erweiterte Auskünfte, z.B. über Geburtsdatum, können nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Das berechtigte Interesse ist für jedes erbetene Datum glaubhaft zu machen. Bitte fragen Sie in diesem Fall schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen bei uns an.

Die Meldebehörde übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gesuchte Person tatsächlich in der gemeldeten Wohnung wohnt. Die Ermittlung der tatsächlichen Wohnverhältnisse allein für private Zwecke gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde. Bitte beachten Sie, dass Meldeunterlagen vor dem Jahr 1982 nur berücksichtigt werden, wenn Sie gezielt eine „Archivauskunft" verlangen. Auch diese kann nur mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich bei uns gestellt werden.

Melderegisterauskunft - Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online.
(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig. Mit Überweisungsnachweis, derzeit kein ePayment möglich)

Gebühren

Die Gebühren, die im Voraus entrichtet werden müssen, betragen:

für einfache Auskunft bei der Meldehörde

13 Euro

für eine erweiterte Auskunft

14 Euro

wenn besondere Ermittlungen oder Anschreiben erforderlich sind

14 Euro je angefangene Viertelstunde

Die Gebühren können der Anfrage in bar oder als Verrechnungsscheck beigelegt werden oder vorab auf Konto IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59 bei der Kreissparkasse Heilbronn, BIC HEISDE66XXX, unter Angabe des Verwendungszwecks "EMA" überwiesen werden. Bitte legen Sie in diesem Fall einen Nachweis der Zahlung bei.