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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Reisepass

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Innerhalb der EU genügt in der Regel ein Personalausweis. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. 

Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.

Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Zur Beantragung des Reisepasses müssen Sie wegen der Unterschrift und der Fingerabdrücke persönlich bei einem der Bürgerämter vorbeikommen. Die Herstellung des Reisepasses bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert derzeit vier bis fünf Wochen. Die Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich.

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen für den Direktversand von Dokumenten.

Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. Auf Ihrem Abholbeleg ist hierzu eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Sie können sich hier erkundigen, ob Ihr Dokument abholbereit ist: 

Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht (Zusatzgebühr). In begründeten Ausnahmefällen mit entsprechenden Nachweisen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder Ihr Reisebüro. Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.
 

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Persönliches Erscheinen (gilt auch für Kinder)
  • Alter Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde jeweils im Original.
  • Ein aktuelles digitales Lichtbild.
  • Nach Heirat oder bei sonstigem Wechsel der Namensführung: Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden (Hinweis: Ihr Reisepass mit altem Namen ist ungültig und muss deshalb schnellstmöglich neu beantragt werden.
  • Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis sowie ihr Familienbuch vorlegen.
  • Bei Ausstellung von Reisepässen an unter 18-Jährige muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen. Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, genügt auch eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können. Bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern ist antragsberechtigt der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind sich mit Zustimmung des anderen Elternteils bzw. aufgrund eines Urteils gewöhnlich aufhält. In Zweifelsfällen werden weitere Unterlagen z. B. zum Sorgerecht verlangt oder das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt.

Gebühren

Der Reisepass kostet bei Antragstellung 70 Euro und ist zehn Jahre gültig (unter 24 Jahren kostet er 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig). Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr gültig. Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.


Verlust von Ausweispapieren

Sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

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