Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs „Bildungscampus West“ mit örtlichen Bauvorschriften und teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Neckarbogen“

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 08.05.2025 folgendem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt: 

Bebauungsplan 09B/33 Heilbronn
„Bildungscampus West“
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung der Bebauungspläne 09B/13 und 09B/20. 

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 15.04.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 1522/1, 1657, 1658/2, 1658/3, 1658/4, 1658/5, 1658/7 (jeweils teilweise) und 1658 – siehe Übersichtsplan. 

 

Planungsziel

Mit diesem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Neuordnung und Aufsiedlung des Heilbronner Innovationsparks (hip) geschaffen werden. Im Fokus steht hierbei insbesondere die Erweiterung des Bildungscampus. Bei Vollaufsiedlung soll hier ein Mix aus studentischem Wohnen, Forschung, Lehre, Gastronomie, Einzelhandel und Gewerbe entstehen. Erster Schritt für die Weiterentwicklung des Quartiers ist die Verlagerung dortiger Einzelhandelsnutzungen in einen Neubau, der im Geltungsbereich des Bebauungsplans 09B/33 „Bildungscampus West“ errichtet werden soll. Dadurch wird auf den bisher genutzten Einzelhandelsflächen Platz für Neubauten für weitere hochschulaffine Gebäudenutzungen geschaffen.

 

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 15.04.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. 

Für den Bebauungsplan gelten:

  • die Begründung vom 15.04.2025
  • der Gestaltungsplan vom 31.07.2024
  • die Vorprüfung des Einzelfalls vom 01.12.2024
  • die schalltechnische Untersuchung vom 19.12.2023 des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine & Jud, Stuttgart
  • die lufthygienische Untersuchung vom 19.12.2024 des Ingenieurbüros Matthias Rau „Wind Wasser Umwelt“, Heilbronn
  • die artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 17.04.2023 des Planungsbüros Zieger-Machauer, Altlußheim
  • die Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung des Bildungscampus in Heilbronn vom 28.11.2024 der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), Ludwigsburg

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG erstellt, da das geplante Vorhaben großflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von über 5.000 m² vorsieht. Ergebnis war, dass das Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Basis der verfügbaren Unterlagen zu keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führt.

 

Veröffentlichung des Entwurfs  

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Raumordnung, Hochwasserschutz, Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Geothermie, Bergbau, Naturschutz, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser), Grundwasserschutz, Altlasten und Immissionsschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

19.05.2025 – 01.07.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. 

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2710). Am 20.05.2025 (vormittags) und am 22.05.2025 (ganztags) kann aufgrund betrieblicher Veranstaltungen keine persönliche Beratung oder Erörterung stattfinden. 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz 

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

 

Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 

Im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans 09B/33 Heilbronn „Bildungscampus West“ wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 19/10 Heilbronn „Neckarbogen“ vom 22.07.2010 aufgehoben.

 

Heilbronn, 09.05.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

Ringle
Bürgermeister