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Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs „Untere Krähwiesen“ mit örtlichen Bauvorschriften und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 110/5 "Obere Krähwiesen"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 08.05.2025 folgendem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt: 

Bebauungsplan 110/7 Heilbronn-Biberach
„Untere Krähwiesen“
mit örtlichen Bauvorschriften.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 10.03.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 111/1 teilw. (Weg), 121/1 teilw., 125/3 teilw., 125/8 teilw., 134 teilw., 134/1, 136 teilw. 136/1, 145, 148 (Finkenbergstraße), 149, 149/1, 151, 151/1 bis /3, 153, 153/1, 154, 154/1, 154/2, 155, 156/2, 157, 158/7, 159/2, 160 bis 177, 178 teilw. (Weg), 179, 180, 181, 182 teilw. (Böllinger Bach), 199 (Weg), 200 bis 204, 240, 240/1, 240/2, 244/2, 245, 249, 249/1, 250, 250/1, 330, 330/1, 333, 338 teilw. (Finkenbergstraße), 340, 341/3, 1852, 1854, 1855, 1857, 1858, 1858/3 und 2426 teilw. (Panoramastraße) – siehe Übersichtsplan. 

 

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll klare planungsrechtliche Regelungen schaffen, insbesondere bezüglich der überbaubaren Flächen, sowie einen ökologisch orientierten Stadtumbau ermöglichen.

 

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 10.03.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen. 

Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 10.03.2025.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. 

 

Veröffentlichung des Entwurfs  

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Grundwasser, Oberflächengewässer/ Niederschlagswasser, Hochwasserschutz, Immissionsschutz, Raumordnung, archäologische Denkmalpflege und Geologie werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

19.05.2025 – 01.07.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. 

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2717). Am 20.05.2025 (vormittags) und am 22.05.2025 (ganztags) kann aufgrund betrieblicher Veranstaltungen keine persönliche Beratung oder Erörterung stattfinden. 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz 

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

 

Heilbronn, 09.05.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

Ringle
Bürgermeister