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Kein gesetzlicher Verstoß erkennbar
Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt Bürgermeister-Besoldung
Nach der Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses zur Besoldung des dritten Bürgermeisters steht jetzt eindeutig fest: Kein Fehlverhalten seitens der Stadtverwaltung und des Gemeinderats. Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt als kommunale Rechtsaufsicht der Stadt Heilbronn schriftlich, dass „kein gesetzlicher Verstoß erkennbar ist, der ein Einschreiten der Rechtsaufsicht erforderlich macht“. Ein Stadtrat hatte sich nach dem Gemeinderatsbeschluss in der Januarsitzung ans Regierungspräsidium Stuttgart gewandt und um Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung hinsichtlich der Dienstbezüge des Baubürgermeisters von B6 auf B7 gebeten.
Oberbürgermeister Harry Mergel freut sich, „dass das Regierungspräsidium Stuttgart als unsere kommunale Rechtsaufsichtsbehörde die von Anfang an unbegründeten Vorwürfe komplett ausgeräumt hat. Bürgermeister Ringle hat umfangreiche Aufgaben in seinem Dezernat zu bewältigen und trägt entscheidenden Anteil an der städtebaulichen Entwicklung auf unserem Weg zur nachhaltigen Zukunftsstadt Heilbronn.“
Der Stadtrat hatte kritisiert, dass die Verwaltung dem Gemeinderat „sachfremde Erwägungen“ für die Höhergruppierung vorgelegt habe. Damit seien für die Entscheidung wichtige Tatsachen falsch dargestellt worden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart weist diesen Vorwurf klar zurück und bekräftigt das Vorgehen der Stadtverwaltung. Diese habe in ihren Argumenten in der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegenden Drucksache mit Kriterien wie Einwohnerzahl sowie Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes eine „sachgerechte Bewertung“ vorgenommen.
Erklärend waren die Punkte einzeln in der Drucksache aufgelistet und begründet, warum anhand dieser eine Höhergruppierung erfolgen soll. So kamen seit dem Amtsantritt des Baubürgermeisters im Juli 2022 Aufgaben wie die Zuständigkeit für Klimaschutz, klimaneutrale Verwaltung 2030 oder auch klimaneutrale Stadt 2035 dazu, der KI-Park IPAI, das Thema European Green Capital sowie städtebauliche Entwicklungen wie das Wollhaus oder der Bildungscampus. Somit kann nicht davon ausgegangen werden, schreibt das Regierungspräsidium, dass dem Gemeinderat entscheidungserhebliche Tatsachen bewusst unrichtig dargestellt wurden.