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Neues Kulturzentrum mit Moschee kann gebaut werden

Gemeinderat beschließt Bebauungsplan für die Weinsberger Straße

Der Weg für den Neubau eines modernen Kulturzentrums mit Moschee in der Weinsberger Straße ist frei: Der Heilbronner Gemeinderat hat am Donnerstag, 8. Mai, den entsprechenden Bebauungsplan beschlossen. Damit ist das notwendige Baurecht geschaffen.

Bestehende Moschee wird durch Neubau ersetzt

Bereits seit über 30 Jahren besteht an der Weinsberger Straße eine Moschee der türkisch-islamischen DITIB-Gemeinde. Die derzeitigen Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand. Deshalb plant die Gemeinde seit Längerem einen Neubau. Dieser soll einen großen Versammlungsraum mit Empore, zusätzliche Räume für das Gemeindeleben und die Leitung sowie eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen umfassen.

Geänderte Planung 

Im Laufe der Planung wurden die ursprünglichen Pläne überarbeitet: Die DITIB-Gemeinde verzichtet nun auf ursprünglich vorgesehene Flächen für Gastronomie und Einzelhandel. Außerdem wird das neue Gebäude weiter von der Straße abgerückt. So entsteht ein kleiner Vorplatz mit doppelter Funktion: Einerseits wertet er das Stadtbild auf, andererseits dient er als Haltefläche für Besucherinnen und Besucher, die dort ein- und aussteigen können. Zusätzlich wird entlang der Weinsberger Straße ein begrünter Streifen angelegt, der die bestehenden Bäume besser zur Geltung bringt.

Bauprojekt mit langer Vorgeschichte

Die ersten Entwürfe für den Neubau stammen vom renommierten österreichischen Architekturbüro Bernardo Bader Architekten. Dieses hatte im Jahr 2014 einen internationalen Wettbewerb gewonnen. Inzwischen führt das Heilbronner Büro Müller Architekten das Projekt weiter.

Gemeinsame Lösung für strittige Punkte gefunden

Ein früherer Bebauungsplanentwurf hatte im laufenden Verfahren im Gemeinderat Bedenken ausgelöst – insbesondere hinsichtlich der Verkehrssituation und der städtebaulichen Wirkung. Im Jahr 2023 einigten sich deshalb die DITIB-Gemeinde, Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinderatsfraktionen sowie die städtische Bauverwaltung auf eine überarbeitete Planung. Diese wurde in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Heilbronn und der Gemeinde festgehalten.

In einem weiteren Vertrag – dem sogenannten Durchführungsvertrag – wurden ergänzende Vereinbarungen getroffen. Dazu gehören unter anderem Fristen für die Umsetzung, Vorgaben zur Fassadengestaltung sowie ein Nachweis über die Finanzierung des Projekts. Beide Verträge sind öffentlich einsehbar.
 

Datum: 9. Mai 2025