Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen für die Verwaltungsgebäude.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, so auch bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und für viele Angelegenheiten beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe, beim Zentralen Bürgeramt sowie für die Anmeldung eines Neugeborenen und einer Eheschließung beim Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen, Führerscheinen oder dem Mietspiegel sowie der Kauf von Abfallsäcken und Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard).
Ausländerangelegenheiten
Sonderaktion: In der Woche vom 27. bis 31. März gibt es viele Termine für die Services "Aufenthaltserlaubnis" und "Niederlassungserlaubnis". Sobald Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei bekommen haben, können Sie online einen Termin im Rathaus Heilbronn buchen.
Ausländerangelegenheiten
Alle Ausländer, die in der Stadt Heilbronn und den Stadtteilenwohnen, können sich an die Ausländerbehörde oder die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Heilbronn wenden. Sie sind für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der beiden Behörden.
-->Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Ausländerbehörde
-->Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Staatsangehörigkeitsbehörde
Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, ist das Landratsamt Heilbronn für Sie zuständig. Ausgenommen hiervon sind die großen Kreisstädte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm – diese haben eigene Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden.
Ausländerbehörde
In diesen Fällen ist die Ausländerbehörde für Sie da:
- Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
- Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Niederlassungserlaubnis
Informationen zu Visa erhalten Sie hier.
Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde
In diesen Fällen ist die Abteilung Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde für Sie da:
- Einbürgerungen / Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Integrationskurse
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Arbeitserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung und Duldungen
- Daueraufenthalt-EU
- Auflagenänderung bei Selbständigkeit
- Arbeitserlaubnis Westbalkanstaaten (Visumsverfahren, Erteilung, Verlängerung)
- Werkvertragsarbeitnehmer
- Mehrarbeit bei Studenten
- Arbeitsmigration (u.a. Ausbildung, Weiterbildung, blaue Karte EU, FSJ, Au-pair)
- Umgangsrecht
- eigenständiges Aufenthaltsrecht
- ARB EWG/Türkei Nr. 1/80
Unterlagen
Bitte denken Sie daran, zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde und der Staatsangehörigkeitsbehörde immer alle vorhandenen Ausweisdokumente mitzubringen, die Sie besitzen (Pass / Personalausweis / Aufenthaltstitel / Zusatzblatt / Fiktionsbescheinigung etc.). Ohne diese Dokumente können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
- Arbeitgeberbescheinigung(pdf 55 KB)
- Bescheinigung des Steuerberaters(pdf 54 KB)
- Wohnraumbescheinigung(pdf 57 KB)
- Wohnungsgeberbestätigung(pdf 954 KB)
- Bonitätsprüfung(pdf 89 KB)