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Brexit

Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäischen Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ändert sich dadurch erst einmal nichts. Bis 30. Juni 2021 läuft eine Übergangsphase, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich wird in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleiben.

Aufenthaltsstatus

Für die Übergangszeit (bis zum 30. Juni 2021) gilt folgendes:

  • Ab dem Austrittszeitpunkt bis zum 30. Juni 2021 sind britische Staatsangehörige in Deutschland davon befreit, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen.
  • Ab dem Austrittszeitpunkt bis zum 30. Juni 2021 sollen alle britischen Staatsangehörigen bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde ihren Aufenthalt anzeigen.
    Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Heilbronn haben, werden Sie im Laufe des Jahres 2020 automatisch von der Ausländerbehörde angeschrieben.
  • Bis zum 30. Juni 2021 bleibt der Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Staatsangehörigkeit

Unter diesen Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und gleichzeitig die britische behalten:

  • Sie stellen den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020.
  • Alle Einbürgerungsvoraussetzungen sind vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt und
  • zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt. 

Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Tipp

Sie haben Fragen und wissen nicht genau, was Sie machen müssen? Unter FAQs Ausländerangelegenheiten haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.