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Aktuelles

Aktuelles

14.05.2018

Fuchs mit Staupe in Heilbronn gefunden

Im April wurde in Heilbronn-Biberach oberhalb der Neubausiedlung Kehrhütte ein toter Fuchs gefunden, bei dem Staupe nachgewiesen wurde. Diese wird bereits seit einigen Jahren in Baden-Württemberg immer wieder bei Wildtieren festgestellt.

Bei der Staupe handelt es sich um eine ansteckende Infektionskrankheit von Hunden, Frettchen und Wildtieren wie z.B. Fuchs, Marder, Dachs und Waschbär. Der Mensch kann nicht an Staupe, die durch ein Virus hervorgerufen wird, erkranken. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Sekrete und Exkrete aus, wodurch sich andere empfängliche Tiere anstecken können. Der Verlauf der Infektion ist u.a. abhängig vom Alter und vom Immunitätsstatus des jeweiligen Tieres. Besonders gefährdet sind ungeimpfte Junghunde und Hunde mit sonstiger Immunschwäche.

Vorbeugenden Schutz gegen eine Staupeerkrankung bei Hunden und Frettchen bietet eine Impfung, die gemäß den Vorgaben der Impfstoffhersteller wiederholt werden muss.


18.12.2020

Geflügelpest bei Wildvögeln breitet sich in Deutschland aus

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. 

Mit dem einsetzenden Zug der Wildvögel wurden seit dem 30. Oktober wieder Fälle der hochpathogenen Aviären Influenza, hauptsächlich Subtyp H5N8 und in geringem Maße auch H5N5 vor allem an Nord- und Ostseeküste (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) nachgewiesen. Dort sind nach Berichten des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) allein an der Wattenmeerküste knapp 11.000 verendete Wildvögel gefunden worden. War dieses Geschehen zuvor zum größten Teil auf die Küstenregionen begrenzt, wurden mittlerweile auch Fälle aus Sachsen, Bayern und Hessen gemeldet. Auch viele Nachbarländer meldeten Ausbrüche.

Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft, dies gilt auch für Baden-Württemberg und den Stadtkreis Heilbronn. 

Das Geflügelpest-Monitoring wird daher verstärkt. Außerdem sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken, unter anderem durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futtereinstreu und sonstigen Gegenständen haben. 

Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass 

  • die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, 
  • die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und 
  • eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. 

Außerdem sollten erste Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel durch einen Tierarzt schnellstmöglich abgeklärt werden.

Infektionen des Menschen mit H5N8 oder H5N5 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung dieser Vogelgrippeviren auf den Menschen wird als sehr gering eingestuft. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich. Dennoch sollte man sich von toten Vögeln fernhalten, da diese auch andere Krankheiten übertragen können.