Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen für die Verwaltungsgebäude.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, so auch bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und für viele Angelegenheiten beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe, beim Zentralen Bürgeramt sowie für die Anmeldung eines Neugeborenen und einer Eheschließung beim Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen, Führerscheinen oder dem Mietspiegel sowie der Kauf von Abfallsäcken und Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard).
Wunschkennzeichen reservieren
Wunschkennzeichen reservieren
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt aus dem Bestand der Zulassungsstelle der Stadt Heilbronn online reservieren. Geben Sie hierzu in der unten stehenden Eingabemaske Ihr Wunschkennzeichen ein und klicken Sie auf Kennzeichen prüfen“.
Es ist zu beachten, dass für den Stadtkreis Heilbronn nur folgende Kombinationen mit maximal acht Unterscheidungszeichen (einschließlich „HN") zulässig sind:

HN - 1 Buchstabe + 3 Zahlen ohne die Buchstaben B, F, G, I, O, Q

HN - 2 Buchstaben + 2 Zahlen ohne die Buchstaben B, F, G, I, O, Q

HN - 1 Buchstabe + 4 Zahlen

HN - 2 Buchstabe + 4 Zahlen (von HN-NA 1000 bis HN-ZZ 9999)
Kurze Kennzeichenkombinationen sind bestimmten Fahrzeugarten vorbehalten, bei denen längere Kombinationen nicht geeignet sind bzw. aus baulichen Gründen nur die Anbringung einer kurzen Kombination möglich ist. Bei Bedarf wenden Sie sich hier bitte direkt an Ihre Zulassungsbehörde.
Hierzu müssen diese Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden. Die Zulassungsstelle prüft und entscheidet im Einzelfall, ob die Zuteilung möglich ist. Gegebenenfalls kann die Zulassungsstelle hierzu ein geeignetes Kennzeichengutachten fordern. Die Übernahme eines bereits in der Vergangenheit zugeteilten kurzen Kennzeichens ist nicht gewährleistet (kein Bestandsschutz).
Kennzeichenkombinationen mit HJ, KZ, NS, SA, SS können nicht reserviert werden.
Ist das von Ihnen eingegebene Kennzeichen frei, wird dieses durch das Ausfüllen der restlichen Felder für die Dauer von 90 Tagen reserviert. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.
Gebühren
Für die Zuteilung des Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung des Fahrzeuges eine Gebühr von 10,20 Euro und für die Vorwegreservierung von 2,60 Euro erhoben.