Grillen öffentlich nur an ausgewiesenen Stellen

Rücksicht und Sicherheit stehen im Vordergrund
Neben den ausgewiesenen Grillflächen gilt vor allem eines: Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf Natur und Grünflächen. Gerade an warmen Feiertagen sind Parks und Grillplätze stark besucht. Damit alle den Tag entspannt genießen können, sollten die geltenden Regeln beachtet und Grillplätze sauber hinterlassen werden. Auch die aktuelle Waldbrandgefahr spielt besonders bei trockenem Wetter eine wichtige Rolle.
Wer gegen die Regeln verstößt oder außerhalb der ausgewiesenen Flächen grillt, muss mit Verwarnungs- oder Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 50 Euro betragen.
Spielregeln für das Grillen
- Grillen nur mit eigenem Grill
- Kein offenes Feuer direkt auf dem Boden oder Rasen
- Eigenes Holz und eigene Grillkohle mitbringen
- Keine Äste, Zweige oder Parkmobiliar als Brennmaterial verwenden
- Keine leicht entzündlichen Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin nutzen
- Grill nicht unter Bäumen aufstellen
- Keine ganzen Tiere wie Spanferkel oder Hammel grillen
- Müll und Essensreste wieder mitnehmen und fachgerecht entsorgen
- Öffentliche Papierkörbe nicht für Grillabfälle nutzen
- Glut nach dem Grillen sorgfältig mit Wasser löschen
Hier darf in Heilbronn gegrillt werden
Erlaubt ist Grillen unter anderem auf der ausgewiesenen Grillwiese im Wertwiesenpark entlang des Neckaruferwegs. Weitere Grillmöglichkeiten gibt es im Ziegeleipark in Böckingen hinter dem Spielplatz an der Heckenstraße sowie in der Lehmgrube in Neckargartach.
Auch im Heilbronner Stadtwald stehen mehrere Grillstellen zur Verfügung, teilweise mit Überdachung. Dazu gehören beispielsweise Plätze an der Waldheide, am Wartberg oder am Schweinsbergturm.
Nicht erlaubt ist Grillen dagegen beispielsweise im Leinbachpark oder im Botanischen Obstgarten.
Eine Übersicht der Grillplätze im Stadtwald mit genauen Standorten gibt es hier.


