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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Abfall-Gebührenbescheide werden verschickt

Erste Abrechnung im neuen System

Ab Anfang Juli versenden die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026. Erstmals erfolgt die Veranlagung auf Grundlage des neuen Abfuhr- und Gebührensystems.

Neu ist, dass die Abfallgebühren nicht mehr mit allen Haushalten abgerechnet werden. Mit der Systemumstellung werden die Gebührenbescheide nur noch an Grundstückseigentümer, deren bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie an Betriebsinhaber versandt.

Die Bescheide enthalten die festgesetzten Abfallgebühren für das gesamte Kalenderjahr 2026. Berechnet werden die Regelgebühren für Restmüllkleinbehälter mit zwölf beziehungsweise acht Leerungen sowie die Jahresgebühren für die Biotonnen. Zusatzleerungen von Restmüllkleinbehältern, die im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden, werden erst im Jahr 2027 nachträglich erhoben.

Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen.

Die Empfängerinnen und Empfänger werden gebeten, alle Angaben im Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen und sich bei Rückfragen umgehend unter den im Bescheid angegebenen Kontaktdaten an die Entsorgungsbetriebe zu wenden.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe abfallwirtschaft.heilbronn.de abgerufen werden.