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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Alkoholverbot wird verlängert

Am Flügelnussbaum und im Stadtgarten

Die Stadt Heilbronn verlängert das seit dem 30. August 2024 geltende Alkoholverbot im Bereich des Flügelnussbaums an der Harmonie und im Stadtgarten bis zum 31. Oktober 2026. Da sich die Situation seit Erlass des Verbots nur teilweise verbessert und eine Verlagerung in die späten Nachtstunden stattgefunden hat, dehnt die Stadt das Verbot auch zeitlich aus. Ab 1. November 2025 ist es zwischen 12 Uhr mittags und 6 Uhr morgens verboten, alkoholische Getränke jeglicher Art in diesem Bereich zu konsumieren.

Auch das Mitführen alkoholischer Getränke bleibt untersagt, um die dem Verbot zugrundeliegenden alkoholbedingten Ordnungsstörungen und Straftaten weiter eindämmen zu können. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ordnungsamtes ein weiterer Baustein, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl in dem Bereich zu verbessern.