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Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen
Zum Schutz vor der Geflügelpest
Die Geflügelpest, die sich aktuell in Deutschland ausbreitet, hat nun auch den Landkreis Heilbronn erreicht. Im Stadtgebiet Heilbronn ist sie noch nicht nachgewiesen worden. Aufgrund der positiven Fälle im Landkreis Heilbronn und der sowohl Stadt- als auch Landkreis durchziehenden Gewässer sind jedoch auch Geflügelhalter im Heilbronner Stadtgebiet verpflichtet, ihre Tiere vorbeugend aufzustallen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am heutigen Dienstag, 11. November, auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Sie tritt am Folgetag in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. Januar.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende und für viele Vögel tödlich verlaufende Erkrankung, die Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen, Krähen, Greifvögel und Eulen betrifft, aber sich auch in Nutzgeflügelbeständen ausbreiten kann. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen. Durch die nun angeordnete Stallpflicht für alle Geflügelbestände – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel unterbunden und somit Infektionen verhindert werden.
Nach den aktuellen Bestimmungen darf Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter gegen Einträge und das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Pflicht zur Aufstallung besteht nicht für Haltungen, welche als Abdeckung Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter aufweisen. Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten und die rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Tote Vögel bitte melden
Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, ist es darüber hinaus wichtig, verendete Vögel zu entfernen, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Bürger können tote Vögel während der allgemeinen Dienstzeiten an das Ordnungsamt Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon 56-2395, oder an das Betriebsamt, Telefon 56-3651, melden. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr unter Telefon 56-2100 kontaktiert werden. Die Tiere werden dann geborgen und auf das Geflügelpestvirus untersucht, um stets einen Überblick über das Geschehen zu haben.
In der Stadt Heilbronn gibt es ca. 230 Nutzgeflügelhaltungen mit rund 7.600 Geflügel, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.
Bei dem Erreger der Geflügelpest handelt es sich um ein Influenzavirus. Trotz der hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Wildvögeln und Geflügel sind Infektionen des Menschen selten. Personen, die verendete Vögel bergen, sind dennoch aufgefordert, sich durch das Tragen von Einmalhandschuhen und FFP2-Masken zu schützen.
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Geflügelpest/Vogelgrippe bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich im Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Löffler-Instituts: https://tsis.fli.de/cadenza/

