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Bebauungsplan ermöglicht Wohnbebauung in Neckargartach
Klare Regelung auch für Hochwasser- und Landschaftsschutz
In Neckargartach schafft ein neuer Bebauungsplan Klarheit für die künftige Entwicklung des Areals zwischen Frankenbacher Straße, Talstraße, Leinbach und der offenen Landschaft im Westen. Er ermöglicht die Bebauung des bislang brachliegenden Grundstücks zwischen Frankenbacher Straße und Talstraße mit fünf Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig begrenzt er die Bebauung in Richtung Leinbach im Sinne eines vorausschauenden Hochwasser- und Landschaftsschutzes.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan 42/14 Heilbronn-Neckargartach „Bereich Talstraße“ in seiner Sitzung am 26. März als Satzung beschlossen.
Das rund 3000 Quadratmeter große Eckgrundstück an der Frankenbacher Straße/Talstraße, auf dem sich früher eine Tankstelle befand, liegt derzeit brach und wird dem exponierten Standort nicht gerecht. Frühere Vorschläge für eine Wohnbebauung konnten weder planungsrechtlich noch städtebaulich überzeugen.
Der neue Bebauungsplan schafft hier Abhilfe: Er ermöglicht eine zeitgemäße Wohnbebauung, die sich städtebaulich und architektonisch in die Umgebung einfügt. Vorgesehen sind fünf dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf bis sechs Wohnungen sowie eine gemeinsame Tiefgarage. Ergänzend entstehen weitere öffentliche Stellplätze entlang der Talstraße.
Die bestehende Wohnbebauung entlang der Frankenbacher Straße und der Talstraße wird beibehalten. In der Frankenbacher Straße werden bei Bedarf rückwärtige Anbauten nach Süden ermöglicht.
Gärten statt Straße
Die bislang vorgesehene Straßenverbindung zwischen Talstraße und Palmstraße mit beidseitiger Bebauung entfällt. Der überschwemmungsgefährdete Bereich wird – ebenso wie das westlich angrenzende Gartengebiet bis zum Krautgartenweg – als private Grünfläche ausgewiesen. Bereits heute wird dieses Areal überwiegend als Gartenfläche genutzt.
Der bestehende Trampelpfad, der viele Gärten erschließt, jedoch nicht auf einem eigenen Flurstück verläuft, wird künftig als mit Gehrecht gesicherte Fläche auf privaten Grundstücken festgesetzt. Ein Ausbau ist – auch aus naturschutzrechtlichen Gründen – nicht vorgesehen.
Für die Talstraße ist ein Ausbau mit einer Breite von 4,75 bis sechs Metern sowie einer Wendemöglichkeit geplant.
Der Sanitärfachbetrieb in der Talstraße liegt teilweise im hochwassergefährdeten Bereich bzw. im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie teilweise im Landschaftsschutzgebiet und genießt Bestandsschutz. Sollte der Betrieb einschließlich der Wohnnutzung aufgegeben werden, wird die Fläche künftig als private Grünfläche ausgewiesen.
Das rund drei Hektar große Plangebiet befindet sich überwiegend in Privatbesitz. Der Stadt Heilbronn gehören neben den Straßenflächen lediglich einige hundert Quadratmeter. Für die Verbreiterung des südlichen Gehwegs in der Frankenbacher Straße sowie für den Ausbau der Talstraße ist daher Grunderwerb bzw. Grundstückstausch in einem geringfügigen Umfang erforderlich.

