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Dauerhaftes Verbot für Straßenprostitution
Regierungspräsidium Stuttgart gibt Antrag der Stadt statt
Straßenprostitution ist ab Samstag, 22. November, im gesamten Heilbronner Stadtgebiet dauerhaft verboten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Antrag der Stadt bewilligt und die entsprechende Verordnung am 21. November im Gesetzesblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken sowie die Bevölkerung wirksam zu schützen.
„Ich freue mich sehr, dass das Regierungspräsidium dem Antrag der Stadt Heilbronn auf ein generelles Verbot der Straßenprostitution stattgegeben hat. Damit schaffen wir Klarheit, erhöhen die Sicherheit und schützen insbesondere Frauen, die in diesem Umfeld arbeiten“, sagt Bürgermeisterin Agnes Christner.
Bereits im September 2022 hatte die Stadt die Straßenprostitution im Umfeld der Hafenstraße befristet untersagt und diese Regelung mehrfach verlängert sowie räumlich ausgeweitet. Vorausgegangen waren dort verschiedene Straftaten und gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen unter anderem auch Prostituierte verletzt worden waren. Mit Rückhalt des Gemeinderats stellte die Stadt daraufhin beim Regierungspräsidium den Antrag auf ein generelles, stadtweites Verbot.
Mit der neuen Verordnung tritt gleichzeitig die bisherige Verordnung vom 18. Februar 2019 außer Kraft, die Straßenprostitution nur in bestimmten Bereichen der Stadt untersagte.
Prostitution in geschlossenen Räumen und Wohnungen bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Zur sozialen und gesundheitlichen Unterstützung für in diesem Bereich tätige Personen hat das Ordnungsamt unter der Leitung von Solveig Horstmann ein umfassendes Prostituiertenschutzkonzept erarbeitet, das im Januar 2024 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Das Konzept umfasst Öffentlichkeitsarbeit, niederschwellige Informationsmaterialien, Beratungsangebote sowie einen einfachen Zugang zu gesundheitlichen Leistungen.

