Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Gehölzschnitt im Februar noch erlaubt

Ab März greift das Naturschutzgesetz

Ab dem Monat März gelten wieder strenge Einschränkungen für Hecken- und Baumschnitte sowie Rodungen. Aus Naturschutzgründen ist es ab 1. März bis 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt, an Gehölzen wie Bäumen, Hecken, Sträuchern, lebenden Zäunen und sonstigen Gehölzen Fällungen, Rodungen sowie stärkere Rückschnitte vorzunehmen. Darauf weist das Grünflächenamt der Stadt hin.

Ausnahmen gelten zum Beispiel dann, wenn an einem Standort die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet ist. Zulässig sind in diesen Gehölzpflegezeiten schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Hintergrund der Regelung ist der Schutz der Brut- und Lebensstätten von Tieren. Zu Beginn des Frühjahrs ab März nutzen viele Vögel und andere Tiere Bäume und Hecken, um dort ihre Jungen aufzuziehen.