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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Gemeinderat schafft Planungsrecht für Therapeutikum und neuen Wohnraum

Satzungsbeschlüsse für Bauprojekte in Sontheim und Frankenbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Februar die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Bauvorhaben geschaffen: In Sontheim kann das Therapeutikum an der Sontheimer Landwehr expandieren, in Frankenbach entsteht ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen. Für beide Projekte wurde jeweils der Satzungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.

Neubau für das Therapeutikum in Sontheim

In der Sontheimer Landwehr 16 plant das Therapeutikum den Bau eines viergeschossigen Gebäudes mit medizinischen Angeboten und Wohnmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten.

Das Therapeutikum ist die größte Rehabilitationseinrichtung für Menschen ab 18 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen in der Region Heilbronn-Franken. Es betreibt an 30 Standorten in und um Heilbronn Wohnangebote, Werkstätten, pädagogische Einrichtungen sowie Berufsbildungsangebote.

Im Erdgeschoss des Neubaus ist eine Arztpraxis vorgesehen, die von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genutzt wird. Im ersten Obergeschoss soll der Soziale Dienst einziehen. In den beiden oberen Geschossen entstehen 18 Ein-Zimmer-Apartments mit gemeinschaftlich genutzten Küchen- und Aufenthaltsbereichen. Sie dienen der zeitlich befristeten medizinischen und beruflichen Rehabilitation junger Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 19 Stellplätzen geplant.

Auch ökologische Aspekte spielen eine Rolle: Die Flachdächer und die Tiefgarage werden begrünt. Außerdem sind mindestens sieben Laubbäume zu pflanzen, und Teile der Fassade erhalten eine Begrünung.

Auf dem rund 900 Quadratmeter großen Grundstück befanden sich zuvor ein zweigeschossiges Wohngebäude sowie zwei Garagen, die inzwischen abgerissen wurden.

Nachverdichtung in Frankenbach

In der Frankenbacher Lückenstraße plant ein privater Bauherr den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage. Die Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen verteilen sich auf drei Geschosse und sind zwischen 57 und 101 Quadratmeter groß. Alle Wohnungen erhalten einen Balkon oder eine Terrasse.

Die rund 800 Quadratmeter große Fläche ist nach dem bislang gültigen Bebauungsplan nicht überbaubar. Städtebaulich ist der Standort jedoch für eine Nachverdichtung und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeignet. Mit dem nun beschlossenen Bebauungsplan wird das erforderliche Planungsrecht geschaffen. Die geplante Bebauung fügt sich in das bestehende Umfeld ein.