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Kitaentgelte für U3-Kinder werden angepasst
Zum 1. Januar 2027
Familien mit Kindern unter drei Jahren müssen sich auf eine zweistufige Anpassung der Kitagebühren zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 einstellen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 27. Juli, beschlossen.
Bei den Anpassungen orientiert sich die Stadt Heilbronn an den Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge (Landesrichtsatz). Familien, die Unterstützungsleistungen beziehen, können auch weiterhin vom Entgelt befreit werden.
Durch die Anpassung kostet ab 1. Januar 2027 der sechsstündige Kitabesuch für ein Kind unter drei Jahren in Heilbronn 495 Euro statt wie bisher 462 Euro. Eine siebenstündige Betreuung kostet künftig 571 Euro (statt 534 Euro), eine achtstündige 646 Euro (605), eine neunstündige 722 Euro (677), eine zehnstündige 798 Euro (750) und die Maximalversorgung von elf Stunden 873 Euro (820).
Die Anpassung der Heilbronner Elternbeiträge entspricht der Höhe der prozentualen Steigerung des Landesrichtsatzes mit 4,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie mit 4 Prozent für das Kindergartenjahr 2027/2028, zuzüglich 10 Euro pro Jahr. Ziel der Stadt Heilbronn ist es, sich diesem Richtsatz weiter anzunähern, um einen Kostendeckungsgrad von circa 20 Prozent durch Elternbeteiligung zu erreichen. Bislang liegen die Elternbeiträge in Heilbronn deutlich darunter. Auch nach der Anpassung macht die Differenz bei einer sechsstündigen Betreuung noch 42 Euro aus. Die übrigen Kosten werden durch den Bund, das Land und die Kommunen gedeckt. Zuletzt wurden die Elternbeiträge zum 1. Januar 2026 angepasst.
Befreiungen und Ermäßigungen
einkommensabhängig weiterhin möglich
Trotz der geplanten Entgelterhöhungen bleibt die Stadt Heilbronn einer sozial gerechten Entgeltsystematik verpflichtet. Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind weiterhin vollständig von den Kitaentgelten befreit.
Darüber hinaus können Heilbronner Familien auf Antrag eine individuelle Berechnung des Betreuungsentgelts vornehmen lassen. Dabei werden das monatliche Familieneinkommen, laufende Ausgaben wie Miete und Heizkosten sowie der spezifische Bedarf der Familie berücksichtigt. Alleinerziehende profitieren zudem von der Anerkennung eines Mehrbedarfs, und die Entgelte für Kinder unter drei Jahren werden auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens begrenzt.
Um sich eine Vorstellung vom zu erwartenden Entgelt machen zu können, steht ein unverbindlicher Entgeltrechner unter www.heilbronn.de/kitas unter dem Stichwort Gebühren zur Verfügung. Die regulären neuen Kitaentgelte ab 1. Januar 2027 und ab 1. Januar 2028 können ebenfalls online abgerufen werden.

