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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Neue Technik kontrolliert Spielautomaten

Gemeinderat ändert Vergnügungssteuersatzung

Mit einer Änderung der Vergnügungssteuersatzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Februar die Basis geschaffen, damit die Stadt Heilbronn Betreiber von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit besser auf korrekte Steuerangaben überprüfen kann. 

Durch die Anschaffung eines speziellen Auslesegerätes für derartige Spielautomaten könnten städtische Mitarbeitende bei Vor-Ort-Kontrollen die vorhandenen Spielgeräte selbst auslesen und die notwendigen Zählwerksausdrucke mit allen Parametern inklusive Umsätze ermitteln. Hintergrund der geplanten neuen Vorgehensweise ist, dass Betreiber der Spielautomaten bei der monatlich erforderlichen Vergnügungssteuer-erklärung häufig nicht alle Zählwerksausdrucke beilegen – und sie trotz Aufforderung nicht oder nicht zeitnah nachreichen.

Ein Vorteil der neuen Vorgehensweise ist, dass die Stadt bei Vor-Ort-Kontrollen die Zählwerksausdrucke selbst erzeugen und danach die fällige Vergnügungssteuer zeitnah veranlagen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, eingereichte Steuererklärungen auf eventuelle Manipulationen zu überprüfen.

Mit der Änderung der Vergnügungssteuersatzung hat der Gemeinderat nun die rechtliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen bei aufgestellten Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit geschaffen. In der Stadt Heilbronn sind aktuell 363 solcher Spielautomaten in 19 Spielhallen und 87 Gaststätten zur Vergnügungssteuer angemeldet.