Aktuelle Meldungen
Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News
Ordnungsamt schließt illegale Prostitutionsstätte
Räumlichkeiten versiegelt
Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Polizei am heutigen Freitag, 27. Februar, ein illegal betriebenes Prostitutionsgewerbe im Stadtgebiet geschlossen und die Räumlichkeiten versiegelt.
Da die Prostitutionsstätte ohne erforderliche Erlaubnis betrieben wurde, ordnete die Stadt Heilbronn bereits im Jahr 2018 die Schließung an. Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, sodass die Betreiberin die Prostitutionsstätte erst im Januar 2026 schließen musste.
Nachdem die Anwältin der Betreiberin dem Ordnungsamt die erfolgte Schließung versichert hatte und sich dies bei einer polizeilichen Kontrolle bestätigte, bestand kein weiterer Handlungsbedarf.
Nur kurze Zeit später erhielt das Ordnungsamt einen Hinweis, demzufolge erneut der Prostitution nachgegangen wurde. Ein daraufhin angesetzter Vollstreckungstermin mit der Polizei musste aus einsatztaktischen Gründen abgebrochen werden. Das Ordnungsamt hat jetzt die Räume versiegelt, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, die betroffenen Personen zu schützen und ordnungsrechtliche Missstände zu unterbinden.
Die Stadt weist darauf hin, dass der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in Deutschland nach dem Prostituiertenschutzgesetz erlaubnispflichtig ist. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Außerdem kommen im Prostitutionsmilieu verschiedene Straftatbestände in Betracht. Die Betreiberin des illegal betriebenen Prostitutionsgewerbes muss mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich rechnen.

