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Sommerabende länger genießen
Gemeinderat ermöglicht längere Außenbewirtung
Auch in diesem Jahr dürfen Gäste in Heilbronn während der Sommermonate wieder länger unter freiem Himmel verweilen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Februar beschlossen, die Sperrzeiten für die Außengastronomie vom 1. Mai bis 31. Oktober zu verkürzen. Damit sollen Gastronomiebetriebe unterstützt, die Innenstadt belebt und die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen, Bürger sowie Gäste weiter gesteigert werden.
Zusätzlich wird es eine Sonderregelung zur Fußball-Weltmeisterschaft geben: Für die Übertragung von Spielen der deutschen Nationalmannschaft im Rahmen des Public Viewings darf die Außengastronomie bis zum tatsächlichen Spielende geöffnet bleiben.
Regelung nach Stadtgebieten gestaffelt
- Zone A:
- Altstadt, Bahnhofsvorstadt, erweiterte Innenstadt (Allee, Weinsberger Straße, Oststraße und Südstraße)
- Sperrzeitbeginn um 24 Uhr (Sonntag bis Donnerstag) und 1 Uhr (Freitag und Samstag).
- Zone B:
- Restliche Kernstadt, Böckingen, Neckargartach, Sontheim
- Sperrzeitbeginn um 23 Uhr (Sonntag bis Donnerstag) und 24 Uhr (Freitag und Samstag).
- Zone C:
- Biberach, Horkheim, Frankenbach, Kirchhausen, Klingenberg
- Sperrzeitbeginn um 22 Uhr (Sonntag bis Donnerstag) und 23 Uhr (Freitag und Samstag).
Für Gaststätten mit bestehenden Sonderregelungen bleiben diese unberührt.
Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass trotz verlängerter Öffnungszeiten die geltenden Lärmschutzvorgaben einzuhalten sind. Die Einhaltung der Ruhezeiten wird weiterhin kontrolliert, um den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. Die Stadt setzt auf ein verantwortungsbewusstes Miteinander von Gastronomie, Gästen und Anwohnerschaft.
Anlage: Zonenübersicht

