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Stadt verzichtet zum Schutz der von häuslicher Gewalt Betroffenen auf Gebühren
Im Fall von häuslicher Gewalt
In Fällen von häuslicher Gewalt erhebt die Stadt Heilbronn künftig keine Verwaltungsgebühren mehr. Der Gemeinderat hat beschlossen, bei polizeirechtlichen Schutzmaßnahmen wie Wohnungsverweisen, Rückkehr- oder Annäherungsverboten künftig auf Gebühren zu verzichten. Damit folgt die Stadt den Empfehlungen des Polizeipräsidiums Heilbronn sowie mehrerer Beratungsstellen.
Seit diesem Jahr konnten für entsprechende Maßnahmen Verwaltungsgebühren erhoben werden. Je nach Aufwand fielen 24,50 Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit oder eine Festgebühr von 322 Euro an. Mit dieser Regelung war Heilbronn dem Beispiel zahlreicher anderer Kommunen gefolgt.
Polizei und Beratungsstellen bewerteten die Gebühren jedoch übereinstimmend kritisch. Nach ihrer Einschätzung können sie Betroffene davon abhalten, sich im Wiederholungsfall an Polizei oder Ordnungsbehörden zu wenden und notwendige Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zudem würden die Kosten in der Praxis häufig nicht allein von den verursachenden Personen getragen, sondern mittelbar auch die Betroffenen belasten.
Vor diesem Hintergrund sprach sich auch das Ordnungsamt dafür aus, Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum von der Gebührenpflicht auszunehmen. Neben den Bedenken aus Sicht des Opferschutzes führte die bisherige Regelung außerdem zu einem hohen Verwaltungsaufwand, zusätzlichen Widerspruchsverfahren und Ratenzahlungsvereinbarungen.
Im Jahr 2025 ordnete das Ordnungsamt in 79 Fällen Schutzmaßnahmen aufgrund häuslicher Gewalt an. Durch den Gebührenverzicht verzichtet die Stadt künftig auf Einnahmen von rund 25.000 Euro pro Jahr. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Einnahmen, um mögliche Hemmschwellen für Betroffene abzubauen.

