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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Waffen- und Messerverbotszone in der Innenstadt wird verlängert

Verbotszeiten werden an polizeiliche Erkenntnisse angepasst

Die Waffen- und Messerverbotszone in der Heilbronner Innenstadt bleibt für weitere zwei Jahre bestehen. Die Stadt Heilbronn hat die entsprechende Verordnung erneuert. Damit soll die Sicherheit in der Innenstadt weiter gestärkt und zugleich das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher verbessert werden.

Mit der Verlängerung ändern sich in der Innenstadt die täglichen Verbotszeiten. Künftig gilt das Waffen- und Messerverbot dort von 10 bis 3 Uhr. Bisher galt es von 14 bis 6 Uhr. Die neuen Zeiten beruhen auf Datenauswertungen der Polizei und orientieren sich an den festgestellten relevanten Tat- und Ereigniszeiten.

Für die Fortführung sprechen auch die Ergebnisse einer Evaluation durch das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg im Auftrag der Stadt. Die Untersuchung zeigte unter anderem, dass sich Menschen in den beiden Waffen- und Messerverbotszonen sicherer fühlen und seltener von Straftaten betroffen sind. Für die Evaluation wurden rund 15.000 zufällig ausgewählte Heilbronnerinnen und Heilbronner ab 14 Jahren zwischen Mai 2024 und März 2025 dreimal befragt.

Die Verordnung wird am 2. September in der Heilbronner Stadtzeitung bekannt gemacht und tritt am 5. September in Kraft. Auch die Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und der Bahnhofsvorstadt bleibt bestehen. Dort gelten die bisherigen Verbotszeiten von 4 bis 1.30 Uhr weiterhin.

Hintergrundinformationen
zu den Waffenverbotszonen

Die beiden Waffen- und Messerverbotszonen wurden 2024 eingerichtet. Der Geltungsbereich in der Innenstadt umfasst einen Großteil des Gebiets zwischen Allee und Neckar sowie zwischen Weinsberger Straße, Mannheimer Straße und Rollwagstraße. Schilder kennzeichnen die jeweiligen Zonen und weisen auf das Verbot hin.

In den Waffen- und Messerverbotszonen kann die Polizei entsprechende Kontrollen durchführen und gefährliche Gegenstände sicherstellen. Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Der Kauf oder die Reparatur eines Haushaltsmessers im Heilbronner Einzelhandel bleibt auch innerhalb der Verbotszone möglich. Entscheidend ist, dass das Messer beim Transport nicht zugriffsbereit ist. Wer es beispielsweise in der Verpackung oder eingewickelt in einer Tasche transportiert, verstößt damit nicht gegen die Regeln der Waffen- und Messerverbotszone. Bei Kontrollen wird der jeweilige Einzelfall geprüft.