Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Rahmenplan Ortskern Horkheim

Für den Ortskern Horkheim wurde im Januar 2021 ein städtebaulicher Rahmenplan vom Gemeinderat beschlossen. Im Rahmenplan werden die aktuelle städtebauliche Situation des Ortskerns von Horkheim dargestellt, Entwicklungsperspektiven aufgezeigt und Orientierungshilfen für dessen zukünftige Entwicklung gegeben. Der städtebauliche Rahmenplan dient, obgleich kein rechtlich bindendes Instrument, Bürgern und Verwaltung als Grundlage für nachfolgende städtebauliche Planungen und zielt darauf ab, die mittelfristigen Planungsvorstellungen der Stadt in einem transparenten Planungsprozess offenzulegen. Er ist Entscheidungshilfe für den Bürger bei der Entwicklung von Bauvorhaben und dient gleichzeitig als Rahmenrichtlinie zur Beurteilung des Einfügens von Bauvorhaben in den Ortskern. Für Bereiche, die eine verbindliche rechtliche Handhabe zur Umsetzung der angestrebten Entwicklung erfordern, können auf der Grundlage des Rahmenplanung Bebauungspläne aufgestellt werden. Dies ist für den Ortskern von Horkheim vorgesehen, da hier größtenteils kein verbindliches Planungsrecht in Form von (qualifizierten) Bebauungsplänen besteht.

Der für den Ortskern Horkheim existierende städtebauliche Rahmenplan (Dorfentwicklungsplan) stammt aus dem Jahr 1984. Die Überarbeitung und Aktualisierung ist – ausgehend von einer mittelfristigen Entwicklungsperspektive von ca. zehn bis 15 Jahren – erforderlich geworden, nachdem nun mehr als 30 Jahre vergangen sind. Das Planungs- und Baurechtsamt erhielt deshalb im Herbst 2014 den Auftrag zur Erstellung des Rahmenplans.

Im Jahr 2016 wurde der Entwurf des Rahmenplans den Ämtern und Trägern öffentlicher Belange vorgestellt und anschließend wurden deren Anregungen in den Rahmenplan eingearbeitet. Im Jahr 2017 wurde der überarbeitete Entwurf des Rahmenplans vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn zur Kenntnis genommen und dieser im Zuge einer zweistufigen Bürgerbeteiligung (Informationsveranstaltung und Offenlage) der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Abwägung der während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen erfolgte bis Herbst 2019.

Der entsprechend des Abwägungsergebnisses überarbeitete städtebauliche Rahmenplan Ortskern Horkheim (Stand: November 2019) wurde am 31.01.2020 im Bezirksbeirat Horkheim vorgestellt und vorberaten. Der Bezirksbeirat Horkheim empfahl, den städtebaulichen Rahmenplan vor dem Beschluss erneut der Öffentlichkeit vorzustellen und dieser nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Vom 10.02.2020 bis 30.04.2020 lagen alle Planunterlagen im Technischen Rathaus sowie im Bürgeramt Horkheim aus. Zudem waren die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Heilbronn sowie der Bürgerbeteiligungsplattform eingestellt.

Am 03.03.2020 wurde der städtebauliche Rahmenplan Ortskern Horkheim in einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung in Horkheim anhand aller offenliegenden Unterlagen öffentlich vorgestellt. Von der Möglichkeit, mit Sachverständigen anhand der ausgehängten Pläne zu diskutieren und nachfolgend Anregungen auf vorbereiteten Bögen abzugeben, wurde – wie bereits im Frühjahr 2017 – rege Gebrauch gemacht.

Bis zum 30.04.2020 gingen 36 Anregungen ein, die teilweise sehr umfangreich waren. Mit der Abwägung dieser Anregungen wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Damit wurde indirekt auch dem Wunsch einzelner Bürger nach einer Prüfung des Rahmenplans durch Dritte nachgekommen. Die Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung wurde im Herbst 2020 abgeschlossen. Im Bericht zur Bürgerbeteiligung vom 01.10.2020 sind die Ergebnisse wiedergegeben. Der entsprechend des Abwägungsergebnisses überarbeitete städtebauliche Rahmenplan Ortskern Horkheim (Stand: Oktober 2020) wurde am 21.01.2021 vom Gemeinderat beschlossen.