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Wohnraumförderung

Zum 1. Juni 2022 ist das "Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022" in Kraft getreten. Der Schwerpunkt des Programms liegt – wie auch in den Jahren zuvor – auf der Förderung des allgemeinen sozialen Mietwohnraums. Die Mietwohnraumförderung umfasst neben der Neubauförderung auch die Förderung des Erwerbs neuen Wohnraums sowie Änderungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Neben dem Neubau von Sozialmietwohnungen wird auch die Begründung von Miet- und Belegungsrechten im Mietwohnungsbestand als wichtiges Instrument zur Aktivierung von Leerständen gefördert.

Aber auch der Neubau oder Erwerb eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind wird durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen gefördert. Durch die Förderprogramme vom Land Baden-Württemberg, der KfW-Bank sowie der Stadt Heilbronn lässt sich für junge Familien der Traum von einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung verwirklichen. Die jeweiligen Förderprogramme verringern die Finanzierungsbelastung für ein Vorhaben deutlich.