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Städtisches Wohnungsbauförderprogramm

Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Kinder und Familien mit mindestens einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bauen und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.

Wenn ein Bauträger von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwirbt, kann er für die späteren Käufer der Wohnungen für einen Teil der Wohnungen Zuschüsse reservieren lassen. Die Erwerber einer solchen Wohnung können dann die reservierten Zuschüsse erhalten, wenn sie selbst die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllen.

Eine Förderung ist nur möglich, soweit Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Diese Förderung gibt es nur für Grundstücke der Stadt Heilbronn. Andere Grundstücke oder bereits vorhandener Wohnraum werden nicht gefördert.