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Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

Die Stadt Heilbronn hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beauftragt.
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:  https://hn.gotzg.de

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Es können verschiedene Sprachen ausgewählt werden. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige Teilnehmer müssen vor dem Termin eine schriftliche Einwilligung per E-Mail an senden.

Wie funktioniert die Onlinebelehrung?

Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben.
  7. Nun können Sie den Belehrungsfilm ansehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG über den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an belehrungen@heilbronn.de .
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.