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Geräte- und Maschinenlärm

Für bestimmte Maschinen und Geräte, die u.a. auf Baustellen oder auch im Privatbereich (z.B. für Gartenarbeiten) eingesetzt werden können, gelten beim Einsatz in Wohngebieten zeitliche Beschränkungen, in denen diese Maschinen oder Geräte nur betrieben werden dürfen. Die Einzelheiten sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImschV) festgelegt.