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Schallschutz im Hochbau

Bauherren, die ein Gebäude neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen sich selbst gegen Lärm schützen. In den technischen Baubestimmungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden Anforderungen an den Schallschutz gestellt, um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen wie z.B. Außenlärm zu schützen. Die Schalldämmung der Außenbauteile von Gebäuden ist in Abhängigkeit des Lärmpegelbereichs, aus dem sich der maßgebliche Außenlärmpegel ableitet, zu bemessen und auszuführen. So ergibt sich zum Beispiel im Lärmpegelbereich IV (Beurteilungspegel tags 63 bis 67 dB (A) ein erforderliches Schalldämm-Maß von 40 dB (A) für die Hausfassade.