Grillstellen im Wald gesperrt

Das Grillverbot im Stadtwald gilt bis zu seiner Aufhebung, längstens jedoch bis zum 14. August.
Die Forstabteilung der Stadt Heilbronn bittet generell um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht auch im Randbereich von Wäldern, z.B. auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Im Wald sind offene Lichtquellen wie Kerzen oder Laternen generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.
Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb sollten keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben, das gilt selbstverständlich auch zum Schutz der Umwelt. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.
Verstöße gegen die auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlichte Polizeiverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Forstbediensteten und das städtische Ordnungsamt werden auch am Wochenende Kontrollen im Wald durchführen und Verstöße zur Anzeige bringen.
