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Kultur & Freizeit

Grillstellen im Wald gesperrt

Aufgrund der trockenen und heißen Witterung in den vergangenen Wochen besteht aktuell in der Region Heilbronn eine erhöhte Waldbrandgefahr. Deshalb ist es ab Dienstag, 14. Juli, auch im Stadtkreis Heilbronn bis auf Weiteres untersagt, im Wald Feuer zu machen und offenes Licht wie Kerzen, Fackeln oder Grillgeräte jeglicher Art zu gebrauchen. Dieses per Polizeiverordnung erlassene Verbot gilt auch für die Grillstellen im Wald sowie im Umkreis von 100 Meter zum Wald.

Grill mit Würstchen und Maiskolben, im Hintergrund vier Personen
Grillen im Wald ist bis auf Weiteres aufgrund der Waldbrandgefahr nicht erlaubt. Foto: Canva

Das Grillverbot im Stadtwald gilt bis zu seiner Aufhebung, längstens jedoch bis zum 14. August.

Die Forstabteilung der Stadt Heilbronn bittet generell um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht auch im Randbereich von Wäldern, z.B. auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Im Wald sind offene Lichtquellen wie Kerzen oder Laternen generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.

Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb sollten keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben, das gilt selbstverständlich auch zum Schutz der Umwelt. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.

Verstöße gegen die auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlichte Polizeiverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Forstbediensteten und das städtische Ordnungsamt werden auch am Wochenende Kontrollen im Wald durchführen und Verstöße zur Anzeige bringen.