Kitaentgelte für U3-Kinder werden zum 1. Januar 2027 angepasst

Zum 1. Januar 2027 werden die Elternentgelte für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Heilbronner Kindertageseinrichtungen angepasst. Eine weitere Anpassung folgt zum 1. Januar 2028. Der Gemeinderat hat die neuen Gebühren in seiner Sitzung am 27. Juli beschlossen.
Mit der Anpassung orientiert sich die Stadt Heilbronn an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge (Landesrichtsatz). Ziel ist es, die Heilbronner Elternbeiträge schrittweise an diesen Richtwert anzunähern. Derzeit liegen sie noch deutlich darunter.
Für eine sechsstündige Betreuung steigt das monatliche Entgelt zum 1. Januar 2027 von bisher 462 Euro auf 495 Euro. Die Anpassung entspricht der Erhöhung des Landesrichtsatzes um 4,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie um weitere 4 Prozent für das Kindergartenjahr 2027/2028. Zusätzlich werden die Entgelte jährlich um 10 Euro angehoben. Zuletzt wurden die Elternbeiträge zum 1. Januar 2026 angepasst. Auch nach der aktuellen Anpassung bleibt der Elternbeitrag unter dem Landesrichtsatz.
Sozial ausgewogenes Entgeltsystem
Familien mit geringem Einkommen werden auch künftig entlastet. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, bleibt weiterhin vollständig von den Kitaentgelten befreit.
Darüber hinaus können Heilbronner Familien eine einkommensabhängige Berechnung ihres Betreuungsentgelts beantragen. Dabei werden unter anderem das Familieneinkommen, Miet- und Heizkosten sowie die individuelle Lebenssituation berücksichtigt. Alleinerziehende profitieren zusätzlich von einem anerkannten Mehrbedarf. Für Kinder unter drei Jahren werden die Entgelte auf höchstens 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens begrenzt.
Ein unverbindlicher Entgeltrechner sowie die vollständigen Gebührentabellen für 2027 und 2028 stehen unter www.heilbronn.de/kitas im Bereich “Gebühren” zur Verfügung.
