Mikrozensus: Das Statistische Landesamt befragt Haushalte

Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land.
Die Ergebnisse bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder.
Die Daten werden vom Landesamt anonymisiert
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten werden gewährleistet. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Landesamt werden die Daten anonymisiert. Die Auswahl der Bezirke der zu befragenden Haushalte erfolgt über ein mathematisches Zufallsverfahren. Rund ein Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg wird befragt.
Die Haushalte erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Es besteht alternativ die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit Mitarbeitenden des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.
Warum ist eine Teilnahme beim Mikrozensus verpflichtend?
Der Mikrozensus basiert auf einer Stichprobe, die nach einem mathematischen Verfahren gezogen wird. Damit die Befragungen zu repräsentativen Ergebnissen führen, müssen alle ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnehmen. Würden z.B. nur junge oder erwerbstätige Menschen befragt, entstünde für Politik und Öffentlichkeit ein ganz falsches Bild von den Lebensverhältnissen unserer Bevölkerung. Die Situation z.B. von Rentnerinnen und Rentnern, Nichterwerbstätigen oder Arbeitslosen bliebe unberücksichtigt.
Deshalb besteht für alle ausgewählten Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht.
INFO: Weitere Informationen unter www.mikrozensus.de



