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Fischereibehörde

Fischereibehörde

Wer in Baden-Württemberg oder in einem anderen Bundesland die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung / Fischerprüfung. Das Ordnungsamt ist zuständig für die

Hinweis zur Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg abgenommen (Sitz in Stuttgart). Nach § 16 der Landesfischereiverordnung müssen die Prüfungsteilnehmer/-innen einen vom Ministerium Ländlicher Raum anerkannten Lehrgang von mindestens 30 Stunden besucht haben. Als anerkannt gelten nur Lehrgänge, die von anerkannten Lehrgangsleitern abgehalten werden.

Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren können den Jugendfischereischein ohne Prüfung erhalten.