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Gewerberegisterauskunft

Gewerberegisterauskunft

Im städtischen Gewerberegister sind die bei der Gewerbebehörde der Stadt Heilbronn angezeigten gewerblichen Betriebe verzeichnet.

Wer erhält Auskunft? Welche Auskünfte sind möglich?
 
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Im Rahmen dieser einfachen Auskunft beschränken sich die Informationen auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
 
Eine darüber hinausgehende Auskunft kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur erfolgen, wenn ein rechtliches Interesse (z.B. Geltendmachung von Rechtsansprüchen) nachgewiesen wird. Nachweise wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen sind beizufügen.
 
Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen den Daten, welche bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewerbebehörde angezeigt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
 
Antrag
 
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerberegister des Stadtkreises Heilbronn können unter Angabe von Gründen formlos schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Gebühr

Gewerbeauskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.

Hinweis
 
Es handelt sich hierbei nicht um das so genannte „gewerbliche Führungszeugnis", welches zum Beispiel für öffentliche Ausschreibungen benötigt wird. Auskünfte hierzu erhalten Sie unter Tel. 07131 56-3657.