Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen für die Verwaltungsgebäude.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, so auch bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und für viele Angelegenheiten beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe, beim Zentralen Bürgeramt sowie für die Anmeldung eines Neugeborenen und einer Eheschließung beim Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen, Führerscheinen oder dem Mietspiegel sowie der Kauf von Abfallsäcken und Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard).
Abwassergebühren
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Abwassergebühren
Für die Entsorgung von Abwasser in öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Jedes Grundstück im Stadtgebiet, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist, unterliegt dieser Gebührenpflicht.
Die Schmutzwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser beträgt für das Jahr 2023 pro Kubikmeter 1,96 Euro. Als Berechnungsgrundlage für die angefallene Schmutzwassermenge wird der Frischwasserverbrauch angesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt 0,39 Euro pro Quadratmeter der bebauten bzw. befestigten an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Flächen. Gründächer oder durchlässige Bodenbeläge können sich entsprechend den in der Abwassersatzung festgelegten Versiegelungsfaktoren gebührenmindernd auswirken.
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