Außenbewirtschaftung
Die Gestaltungsrichtlinien der Stadt Heilbronn werden derzeit überarbeitet. Sie sollen in 2026 vom Gemeinderat beschlossen werden.
Bei Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (z.B. Gehwegsfläche, Wege, Fußgängerzone usw.) ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Straßenwesen erforderlich. Diese Erlaubnis ist im Vorfeld zu beantragen. Handelt es sich um eine private Fläche ist beim Amt für Straßenwesen keine Erlaubnis erforderlich.
Werden neben der Bewirtung in der Gaststätte auch im freien Tische und Stühle für die Gäste aufgestellt, bedarf es für die Außenbewirtschaftung einer gewerberechtlichen An- oder Ummeldung gaststättenrechtlichen Erlaubnis.
Für Außenbewirtschaftungen in Heilbronn sind folgende zeitliche Beschränkungen (Sperrzeit) maßgebend:
Heilbronner Altstadt
Die Sperrzeit beginnt sonntags bis donnerstags um 23.00 Uhr und freitags und samstags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen um 24.00 Uhr, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Festsetzung besteht.
Die Sperrzeiten sind durch eine Rechtsverordnung der Stadt Heilbronn vom 15. April 2002 geregelt. Die Heilbronner Altstadt wird durch die Straßen Allee, Rollwagstraße, Am Wollhaus, Obere und Untere Neckarstraße, Mannheimer Straße und Weinsberger Straße umgrenzt.
Übriges Stadtgebiet
Hier werden zu Betriebsbeginn Einzelfallregelungen in Form von Anordnungen / Betriebszeitbeschränkungen je nach den örtlichen Verhältnissen getroffen.
Downloads
Antrag auf Außenbewirtschaftung (Flächennutzung)(pdf 298 KB)
Antrag Gewerbeanmeldung(pdf 285 KB)
Beiblatt zur Gewerbeanmeldung(pdf 119 KB)
Antrag Gewerbeummeldung(pdf 611 KB)


