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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Beratungs- und Prüfbehörde BuP (ehemals Heimaufsicht)

Zurzeit unterliegen der BuP 15 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf mit insgesamt 1526 Plätzen und 12 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit insgesamt 233 Plätzen (Stichtag 31.12.2025).
Die Beratungs- und Prüfbehörde ist die zuständige Aufsichtsbehörde für 

  • stationäre Einrichtungen für volljährige pflegebedürftiger Menschen sowie
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen

im Stadtkreis Heilbronn (bei Anliegen zu stationären Einrichtungen im Landkreis Heilbronn, ist die BuP des Landkreises Heilbronn zu kontaktieren).

Kernaufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde:

  • Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) und der Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz-Ausführungsverordnung (TPQGAVO) in den o.g. Einrichtungen, um die Bedürfnisse und Interessen von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu schützen und zu wahren.
  • Regelmäßige Qualitätsprüfungen in o.g. Einrichtungen.
  • Beratungs- und Informationsstelle für Angehörige, Bewohnerinnen und Bewohner, Träger und Leitungen von Einrichtungen (auch bei der Planung von stationären Einrichtungen).
  • Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise.

Die BuP ist für ambulante betreute Wohngemeinschaften nicht mehr zuständig. Lediglich die Inbetriebnahme ist einen Monat vorher bei der BuP anzuzeigen. Beschwerden können direkt an das Sozialministerium gerichtet werden: Beschwerdestelle ambulante WG: Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg

Informationen und Beratungen zu Verbraucherschutz und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie bspw. Heimverträgen, fallen ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der BuP. Verbraucherschutz | BIVA-Pflegeschutzbund 

Bei Fragen bezüglich ambulant betreuter Wohnformen kann die Fachstelle für ambulant unterstützende Wohnformen (FaWo) kontaktiert werden. Kontakt - Fawo-BW

In der Pflegeheimbroschüre des Stadt- und Landkreises sind die Anschriften und Daten der Heilbronner Pflegeeinrichtungen aufgelistet. Ferner kann sie auch beim Pflegestützpunkt der Stadt Heilbronn angefordert werden.

Beschwerden oder Hinweise können per E-Mail an heimaufsicht@heilbronn.de gerichtet werden.