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eID-Karte für Unionsbürger

eID-Karte für Unionsbürger

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Weitere Informationen finden unter www.personalausweisportal.de.

Zur Beantragung einer eID-Karte müssen Sie zur Prüfung Ihrer Identität persönlich bei einem der Bürgerämter vorbeikommen. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit. Angesichts immer wieder auftretender gefälschten Papiere werden die vorgelegten Dokumente im Rahmen der Beantragung auch auf Echtheit geprüft. 

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Jede eID-Karte wird unabhängig vom Alter für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Herstellung der eID-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert bis zu fünf Wochen. 
Ihr Dokument ist abholbereit, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Diesen Brief müssen Sie während der Gültigkeitsdauer Ihrer eID-Karte sicher und getrennt von Ihrer Karte aufbewahren. Bei der Abholung der eID-Karte können Sie sich vertreten lassen. Auf Ihrem Abholbeleg ist hierzu eine entsprechende Vollmacht vorgesehen, die auch die Abgabe der Erklärungen zum Erhalt des PIN-Briefs beinhaltet.

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis im Original 
  • Mindestalter 16 Jahre

Gebühren

Die eID-Karte kostet 37 Euro und ist zehn Jahre gültig 

Verlust von Ausweispapieren

Sollten Sie Ihre eID-Karte verlieren oder sollte sie Ihnen gestohlen werden, muss die Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt werden. Am einfachsten geht das über die kostenlose Sperrhotline 116 116 (telefonisch oder auch per Fax, siehe www.sperrnotruf.de). Hierbei müssen Sie das Sperrkennwort nennen, das Sie zusammen mit der PIN-Nummer per Brief erhalten haben. Nutzer der digitalen Signatur müssen diese zusätzlich beim Anbieter des Signaturzertifikats sperren lassen. Zudem muss jeder Verlust der Karte dem Bürgeramt gemeldet werden, aber auch das Wiederauffinden.