Fahrlehrerschein
Bitte beachten Sie: Die Abteilung Verkehr der Führerschein- und Zulassungsstelle ist am Dienstag, 7. Juli, wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Um den Beruf des Fahrlehrers auszuüben, braucht man eine Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden (siehe Downloads).
Erforderliche Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Klasse(n)
- Geburtsurkunde
- Gültiger Kartenführerschein
- Lebenslauf
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Nachweis(e) über abgeschlossene Schulausbildung
- Nachweis(e) über abgeschlossene Berufsausbildung
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- Ausstellung Anwärterschein: 65,70 Euro
- Ausstellung Fahrlehrerschein: 65,70 Euro
- Änderung/Eintragung Beschäftigungsverhältnis: 15,30 Euro
Downloads
Hier finden Sie in Kürze die genannten Dateien.
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oder unten.
- Für die Erteilung des Fahrlehrerscheins muss das 21. Lebensjahr vollendet sein.
- Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf müssen gegeben sein.
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll: bei Klasse B mindestens drei Jahre, bei Klasse A, CE oder DE mindestens zwei Jahre
- Fahrlehrerausbildung muss innerhalb von drei Jahren absolviert werden
- Fahrlehrerprüfung erfolgreich absolviert
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
Sobald der Führerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dieser ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.

