Fahrschulerlaubnis
Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt die Fahrschulerlaubnis (siehe Downloads).
Erforderliche Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Klasse(n)
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Fahrlehrerschein
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- Maßstabgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
- Schriftliche Erklärung über vorgeschriebene Lehrmittel
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate)
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- Hauptstellenerlaubnis: ab 105,30 Euro
- Zweigstellenerlaubnis: ab 87,70 Euro
- Zzgl. Überprüfung Treuhandverein
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der 07131/56-2993 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heilbronn.de ist notwendig.
- Für die Erteilung des Fahrschulerlaubnis muss das 25. Lebensjahr vollendet sein.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers begründen.
- Erfüllung der Pflichten nach § 29 FahrlG.
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen, für die die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll.
- Antragstellende Person muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden à 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft.
- Erforderlicher Unterrichtsraum, Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge müssen zur Verfügung stehen.
Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung

