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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Fahrschulerlaubnis

Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt die Fahrschulerlaubnis (siehe Downloads).

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Klasse(n)
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Fahrlehrerschein
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
  • Schriftliche Erklärung über vorgeschriebene Lehrmittel
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate)

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • Hauptstellenerlaubnis: ab 105,30 Euro
  • Zweigstellenerlaubnis: ab 87,70 Euro
  • Zzgl. Überprüfung Treuhandverein

Häufig gestellte Fragen

Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der 07131/56-2993 oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@heilbronn.de ist notwendig.

  • Für die Erteilung des Fahrschulerlaubnis muss das 25. Lebensjahr vollendet sein.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers begründen.
  • Erfüllung der Pflichten nach § 29 FahrlG. 
  • Besitz der Fahrerlaubnisklassen, für die die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll. 
  • Antragstellende Person muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden à 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft.
  • Erforderlicher Unterrichtsraum, Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge müssen zur Verfügung stehen.

Informationsportal: Respekt in der Fahrausbildung