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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Personalausweis

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

Sie benötigen einen Personalausweis, wenn Sie Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sofern Sie einen gültigen Reisepass haben, ersetzt dieser die Ausweispflicht. Auch für Kinder unter 16 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden.

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt. Detaillierte Informationen zu den Funktionen des Personalausweises mit seiner elektronischen Ausweisfunktion (eID) finden Sie auf der Homepage www.personalausweisportal.de. Die eID-Funktion ist bei Dokumenten, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben werden, immer eingeschaltet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind. Bei der Antragstellung erhalten Sie einen sog. PIN-Brief. Diesen Brief müssen Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises sicher und getrennt von Ihrem Ausweis aufbewahren

Zur Beantragung des Personalausweises müssen Sie wegen der Unterschrift und der Fingerabdrücke persönlich bei einem der Bürgerämter vorbeikommen. Die Herstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert rund drei Wochen, in Spitzenzeiten auch länger. Eine Verlängerung des alten Ausweises ist nicht möglich. Seit August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip Pflicht, das betrifft auch Kinder ab 6 Jahren.

In begründeten Ausnahmefällen können wir Ihnen auch sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Dieser ist längstens drei Monate gültig. Gleichzeitig sollten Sie jedoch auch einen richtigen Personalausweis beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen für den Direktversand von Dokumenten.

Bei der Abholung des Personalausweises können Sie sich vertreten lassen. Auf Ihrem Abholbeleg ist hierzu eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Sie können sich hier erkundigen, ob Ihr Dokument abholbereit ist: 

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Persönliches Erscheinen (gilt auch für Kinder)
  • Alter Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Geburtsurkunde jeweils im Original.
  • Ein aktuelles digitales Lichtbild.
  • Nach Heirat oder bei sonstigem Wechsel der Namensführung: Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden (Hinweis: Ihr Personalausweis mit altem Namen ist ungültig und muss deshalb schnellstmöglich neu beantragt werden; die eID-Funktion wurde evtl. bereits gesperrt) .
  • Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis sowie ihr Familienbuch vorlegen.
  • Bei Ausstellung von Personalausweisen an unter 16-Jährige muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen. Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, genügt auch eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können. Bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Eltern ist antragsberechtigt der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind sich mit Zustimmung des anderen Elternteils bzw. aufgrund eines Urteils gewöhnlich aufhält. In Zweifelsfällen werden weitere Unterlagen z. B. zum Sorgerecht verlangt oder das Einverständnis des anderen Elternteils eingeholt.

Gebühren

Der Personalausweis kostet bei Antragstellung 37,00 Euro und ist zehn Jahre gültig (unter 24 Jahren kostet er 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig). Ein vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis kostet 10 Euro und ist längstens drei Monate gültig.

Verlust von Ausweispapieren

Sollten Sie Ihren Personalausweis verlieren oder sollte er Ihnen gestohlen werden, muss die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt werden. Am einfachsten geht das über die kostenlose Sperrhotline 116 116 (telefonisch oder auch per Fax, siehe www.sperr-notruf.de). Hierbei müssen Sie das Sperrkennwort nennen, das Sie im PIN-Brief oder bei der Abholung des Ausweises erhalten haben. Nutzer der digitalen Signatur müssen diese zusätzlich beim Anbieter des Signaturzertifikats sperren lassen. Zudem muss jeder Verlust eines Ausweises dem Bürgeramt gemeldet werden. Nähere Informationen enthält auch die Informationsbroschüre (PDF-Datei, ca. 454 KB).

Online-Ausweis noch nicht aktiviert? PIN-Brief verlegt?

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Falls Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr finden, können Sie die PIN auch beim Bürgeramt zurücksetzen bzw. aktivieren.

Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht

Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg erhalten Sie Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht.

Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online

(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig. Ggf. neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich)