Veranstaltungen im Wald
Für organisierte Veranstaltungen im Wald ist sowohl die forstrechtliche Genehmigung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) als auch die Gestattung des jeweiligen Grundeigentümers (i. d. R. Stadt Heilbronn) erforderlich. Ebenfalls ist bei Bedarf eine Fahrgenehmigung zu beantragen.
Alle o. g. Genehmigungen sind gebühren- oder entgeltpflichtig (Höhe derzeit ab 15 EUR).
Für konkrete Anfragen nutzen Sie gerne das Antragsformular.
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
Anlaufstelle Forst- und Landwirtschaft
Leiter: Herr Schmutz
Lohtorstraße 22
74072 Heilbronn
Anlaufstelle Forst- und Landwirtschaft
Leiter: Herr Schmutz
Lohtorstraße 22
74072 Heilbronn
- Tel. 07131 56-4143
- Fax: 07131 56-4146
- E-Mail: forst@heilbronn.de

