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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

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Veranstaltungen im Wald

Für organisierte Veranstaltungen im Wald ist sowohl die forstrechtliche Genehmigung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) als auch die Gestattung des jeweiligen Grundeigentümers (i. d. R. Stadt Heilbronn) erforderlich. Ebenfalls ist bei Bedarf eine Fahrgenehmigung zu beantragen.
Alle o. g. Genehmigungen sind gebühren- oder entgeltpflichtig (Höhe derzeit ab 15 EUR).
Für konkrete Anfragen nutzen Sie gerne das Antragsformular.
 

Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
Anlaufstelle Forst- und Landwirtschaft
Leiter: Herr Schmutz
Lohtorstraße 22
74072  Heilbronn