Versammlungen/Demonstrationen unter freiem Himmel
Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie beispielsweise auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.
Für folgende Veranstaltungen gibt es keine Anmeldepflicht:
- Versammlungen in geschlossenen Räumen
- Spontanversammlungen
- die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.
Nach der gesetzlichen Anmeldefrist sind Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde - im Stadtkreis Heilbronn beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn - anzumelden. Die öffentliche Bekanntgabe kann zum Beispiel durch Plakate, Handzettel, Zeitungsanzeigen und Postwurfsendungen erfolgen. Dabei handelt es sich nicht um den Versammlungsbeginn.
Die Anmeldung kann formlos, anhand des unten aufgeführten Anmeldeformulars oder auf dem Serviceportal Baden-Württemberg unter dem nachfolgenden Link angemeldet werden: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6015247?plz=74072&ags=08121000.
Eine Anmeldepflicht besteht, wenn
- zwei oder mehr Personen in Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zur gemeinsamen Meinungsbildung und/oder -äußerung zusammenkommen sollen,
- die Versammlung öffentlich ist und
- sie unter freiem Himmel stattfinden soll. Dabei ist ohne Bedeutung, ob sie an einem festen Ort oder in Form eines Aufzugs (das heißt sich fortbewegende Versammlung) von Ort A nach Ort B stattfindet.
Die Behörde kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.
Jede Versammlung muss eine Versammlungsleiterin oder einen Versammlungsleiter sowie eine Stellvertretung haben. Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, kann die Versammlungsleitung während der Versammlung Ordnerinnen oder Ordner einsetzen.


