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Wohnberechtigung

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus - In diesem Bereich können Sie Leistungen auch online beantragen!

In Heilbronn gibt es zurzeit ca. 1.400 geförderte Wohnungen (auch als „Sozialwohnungen“ bezeichnet). Diese Wohnungen befinden sich überwiegend im Besitz der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH. Wollen Sie eine geförderte Wohnung anmieten, müssen Sie spätestens vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter einen sogenannten Wohnberechtigungsschein vorlegen. Aufgrund dieser Bescheinigung er-kennt der Vermieter, ob er die von ihm angebotene Wohnung hinsichtlich der vorgeschriebenen Einkommensgrenze und Wohnungsgröße an Sie vermieten darf.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.
 

Drei Möglichkeiten um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen

Sofern Sie ihren Wohnsitz im Stadtkreis Heilbronn haben, können Sie den Wohnberechtigungsschein online, per E-Mail oder persönlich beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn während der Sprechzeiten beantragen.

1. Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online

(Service-BW-Antrag, Registrierung notwendig. Ggf. neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp2 erforderlich)

2. Antrag per E-Mail

Füllen Sie einfach den analogen Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins aus und senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Email an planung+baurecht@heilbronn.de.

3. Persönlicher Antrag

Den Wohnberechtigungsschein können Sie auch persönlich beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn während der Sprechzeiten beantragen:

Planungs- und Baurechtsamt
Cäcilienstraße 45
74072 Heilbronn

Sprechzeiten
Montag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie unter der Telefon-Nr. 07131/56-3170 einen Termin vereinbaren.