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Bauen & Wohnen

Neuer Mietspiegel für die Stadt Heilbronn gilt ab August

Ab dem 1. August gilt in Heilbronn ein neuer qualifizierter Mietspiegel. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Juni beschlossen. Der Mietspiegel veranschaulicht die ortsüblichen Mieten mit Blick auf Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen. Er dient Mietenden und Vermietenden als gute Informationsbasis beim Abschluss neuer Mietverträge und in Mieterhöhungsverfahren.

Das Bild zeigt einige Wohngebäude im Baugebiet Hochgelegen, wo viele neue Wohnungen entstanden sind.
Der neue Mietspiegel ist für Mietende und Vermietende eine gute Übersicht zu ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt. (Foto: Stadt Heilbronn/Claudia Küpper)

„Ein qualifizierter Mietspiegel bietet eine Orientierungsmöglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit mehr Rechtssicherheit in Beziehungen von Vermietenden und Mietenden“, erklärt Thomas Hille von der Abteilung Strategie und Zukunftsfragen der Stadt. Bürgerinnen und Bürger können in der Übersicht aktuelle Mietpreisspannen an einem Ort einsehen und mit der eigenen Miete oder Mietangeboten vergleichen.

Der Mietspiegel findet Anwendung für frei finanzierte Mietwohnungen. Darüber hinaus ist er eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte. Der Mietspiegel gilt jedoch nicht für beispielsweise mietpreisgebundene Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, möblierte Wohnungen, Studentenwohnheime oder Seniorenheime. Nach dem aktuellen Mietspiegel 2026 liegt die durchschnittliche Netto-Kaltmiete in Heilbronn bei 9,33 Euro pro Quadratmeter (2024: 8,88 Euro je Quadratmeter).

Preisindex für Lebenshaltung als Basis

Bei dem Heilbronner Mietspiegel handelt es sich um einen „qualifizierten Mietspiegel“, der im Unterschied zu einem „einfachen Mietspiegel“ eine größere Rechtssicherheit bietet, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. 
Der Mietspiegel Heilbronn 2026 ist eine Fortschreibung und beruht auf der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte zwischen April 2024 und April 2026. In der Berechnung ergab sich gegenüber 2024 für Heilbronn ein Anstieg um rund fünf Prozent. Im Jahr 2028 ist für den neuen Mietspiegel wieder eine direkte Befragung von Mietern und Vermietern zu den Mietpreisen in Heilbronn erforderlich. Alle vier Jahre ist diese Befragung gesetzliche Vorgabe.  
Der fortgeschriebene Mietspiegel Heilbronn 2026 ist bereits von den beiden Interessenverbänden Mieterbund Heilbronn-Franken sowie Haus- und Grundeigentümerverein Heilbronn und Umgebung anerkannt worden.

Mietspiegel ist bald online abrufbar

Mit Inkrafttreten des neuen Mietspiegels 2026 am 1. August steht die Mietspiegelbroschüre auf der städtischen Webseite www.heilbronn.de/mietspiegel als PDF kostenfrei zur Verfügung. Ergänzend ist dort auch wieder ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können darüber hinaus die kostenfreie Broschüre in den Heilbronner Bürgerämtern abholen.