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Neue Friedhofsgebühren ab 2027
Erste Neukalkulation seit 14 Jahren
Auf den Heilbronner Friedhöfen gelten ab 1. Januar 2027 neue Gebühren. Erstmals seit 14 Jahren wurden die Friedhofsgebühren grundlegend neu kalkuliert. Während einige Bestattungs- und Grabformen teurer werden, sinken die Gebühren bei anderen zum Teil deutlich. Günstiger werden beispielsweise Erdwahlgräber, Erdreihengräber und Urnenreihengräber im Gemeinschaftsfeld.
Entscheidend für die Höhe der neuen Gebühren ist stärker als bisher, welcher Aufwand mit der jeweiligen Grabform verbunden ist. Grabstätten, die von den Angehörigen individuell angelegt und gepflegt werden, verursachen für den Friedhofsbetrieb einen geringeren Pflegeaufwand. Bei pflegefreien Grabstätten übernimmt dagegen die Stadt dauerhaft die Betreuung der Grabfelder. Auch Grabarten mit verlängerbaren Nutzungsrechten verursachen höhere Kosten, weil Flächen länger vorgehalten und das Umfeld gepflegt werden müssen. Diese Unterschiede werden mit der neuen Kalkulation stärker berücksichtigt.
Konkret sinken die Gebühren für Bestattungen in Erdwahlgräber um knapp 1,5 Prozent und für Erdreihengräber sogar um knapp 13 Prozent. Beisetzungen in Urnenreihengräber im Gemeinschaftsfeld werden je nach Ausführung zwischen sechs und 19 Prozent günstiger. Dagegen steigen beispielsweise die Gebühren für Beisetzungen in Urnenwahlgräber um fünf Prozent und für Urnengräber an Bäumen um knapp zehn Prozent.
Deutlicher steigen die Gebühren für Urnennischen im Kolumbarium im Buchenhain auf dem Westfriedhof. Sie erhöhen sich um rund 27 Prozent. Grund dafür ist insbesondere die hochwertige Gestaltung der Urnenwürfel, deren Kosten nun in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Auch die Einäscherungsgebühr wird angepasst. Für Personen ab sieben Jahren steigt sie von 368,90 auf 424,83 Euro. Trotz der Erhöhung werden die Kosten des Krematoriums damit weiterhin nicht vollständig durch die Gebühren gedeckt.
Die Neukalkulation war notwendig geworden, nachdem der Kostendeckungsgrad des Friedhofsbetriebs über Jahre gesunken war. Gründe dafür sind insbesondere gestiegene Personal- und Sachkosten sowie das deutlich erweiterte Angebot an Grabformen. Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2024 lag der Kostendeckungsgrad bei 85 Prozent, im Jahr 2024 nur noch bei 78 Prozent. Das entsprach einem Defizit von mehr als 1,1 Millionen Euro. Die neuen Gebühren wurden mit Unterstützung des Planungs- und Beratungsbüros Planrat Venne aus Kassel kalkuliert.
Nicht alle Kosten der Heilbronner Friedhöfe werden über die Friedhofsgebühren finanziert. Leistungen, die der Allgemeinheit zugutekommen, trägt weiterhin die Stadt. Dazu gehören beispielsweise der Erhalt von Ehren- und Kriegsgräbern sowie Aufwendungen für Erholung, Natur- und Klimaschutz und Denkmalschutz. Die allgemeinen Wohlfahrtswirkungen der Friedhöfe werden bei der Kalkulation nunmehr berücksichtigt und wirken sich auf die Gebühren senkend aus.
Gleichzeitig hat sich die Bestattungskultur in den vergangenen Jahren deutlich verändert. In Heilbronn finden jährlich rund 1.200 Bestattungen statt. Etwa ein Viertel davon sind Erdbestattungen, drei Viertel Feuerbestattungen. Zugleich wächst die Nachfrage nach alternativen Grabformen, etwa auf einer Wiese, unter einem Baum oder in einer Urnennische. Im Jahr 2025 entfielen bereits 28 Prozent der Bestattungen auf solche Angebote.
Das Grünflächenamt hat darauf reagiert und in den vergangenen Jahren auf fast allen Heilbronner Friedhöfen neue Grabformen geschaffen. Insgesamt umfasst die aktuelle Gebührenkalkulation 17 unterschiedliche Grabformen.
Eine Übersicht der ab 2027 gültigen Gebühren findet sich online unter www.heilbronn.de/friedhoefe.

