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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Fahrgastbeförderung

Tipp

Bitte beachten Sie: Die Abteilung Verkehr der Führerschein- und Zulassungsstelle ist am Dienstag, 7. Juli, wegen einer internen Veranstaltung geschlossen
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

  1. Ersterteilung

  2. Verlängerung

1. Ersterteilung

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus
Sie können die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen. 

Authentifizierung

BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.

Weitere Klassen sind ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich. In diesem Fall ist das Antragsformular auszufüllen (siehe Downloads).

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein Jahr) 
  • behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
  • ggf. Karteikartenabschrift

Zusätzlich für Krankenkraftwagen

  • Nachweis Erste Hilfe Schulung (9 Unterrichtseinheiten).

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

45,10 Euro

Downloads

2. Verlängerung

Digitales Rathaus

Digitales Rathaus
Sie können die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen. 

Authentifizierung

BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.

Weitere Klassen sind ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich. In diesem Fall ist das Antragsformular auszufüllen (siehe Downloads).

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
  • behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
  • ggf. Karteikartenabschrift

Zusätzlich bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr 

  • Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein Jahr) 

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

38 ,- Euro

Downloads

Häufig gestellte Fragen

  • Bei der Onlinebeantragung ist kein Vor-Ort-Termin notwendig. Die Antragstellung erfolgt vollständig im Onlinedienst.
  • Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oder unten.
     

  • Bei einer Fahrerlaubnis für Krankenkraftwagen muss das 19. Lebensjahr vollendet sein. 
  • In den übrigen Fällen muss das 21. Lebensjahr vollendet sein. 

  • Grundsätzlich ja. Der Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist für mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Bei Krankenkraftwagen genügt der Nachweis von einem Jahr.
  • Voraussetzung ist außerdem, dass es sich um eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat handelt.

Diese wird grundsätzlich für maximal 5 Jahre befristet erteilt.